29. Oktober 2002
Die meisten Schäden die Orkantief „Jeanett“ verursacht hat sind von Versicherungen abgedeckt. Die Versicherer zahlen ab Windstärke acht.“ Jeanett“ war in den meisten Gebieten deutlich stärker. Schäden am Haus zahlt die
Besitzer einer Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung bekommen ihre Schäden durch Sturm oder Überschwemmungen in der Regel ersetzt. Schäden durch herabfallende Dachziegel oder Äste sind durch Kaskoversicherungen ebenfalls abgedeckt.
Wer allerdings keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat und nun Schäden am Fahrzeug hat, für den sieht es ungünstiger aus. Der Geschädigte kann versuchen den Schaden vom Hausbesitzer, bzw. von demjenigen, dessen Baum den Schaden verursacht hat, erstattet zu bekommen.
Aussicht auf Erfolg hat man jedoch nur, wenn dem Grundstückseigentümer eine „Verletzung der Verkehrssicherungspflicht“ nachgewiesen werden kann. Dies trifft dann zu, wenn Schäden vorhersehbar gewesen wären. Ein Beispiel für vorhersehbare Schäden wäre ein marodes Dach dessen Ziegel heruntergeweht wurden. Auch alte Bäume mit toten Ästen können als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht angesehen werden.
Sollte eine Pflichtverletzung nachweisbar sein, kann der Geschädigte nicht nur die Kosten für Reparatur des Fahrzeugs fordern, sondern auch Mietwagenkosten, Wertminderung und angefallene Telefonkosten. Im Einzelfall dürfte es jedoch schwierig sein, eine solche Pflichtverletzung nachzuweisen. Besitzer einer Voll oder Teilkaskoversicherung werden ihre Schäden unkomplizierter ersetzt bekommen.