29. Oktober 2002
Mit der Änderung der Spekulationssteuer kann es dazu kommen, dass der Gewinn aus der steuerlich geförderten private oder betrieblichen Altersvorsorge nachträglich besteuert wird. Bislang kann bis zu ein Prozent des Jahreseinkommens, aber maximal 525 Euro, vergünstigt in die
Gefördert werden Banksparpläne, Fondssparpläne und Rentenversicherungen. Diese drei Formen sind unterschiedlich von der Änderung der Spekulationssteuer betroffen. Gewinne aus Wertpapiergeschäften werden in Zukunft generell besteuert und nicht wie bisher wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr verging.
Wie die Financial Times Deutschland (FTD) schreibt, ist eine Besteuerung bei Fondssparpläne und Rentenversicherungen dann nicht mehr auszuschließen. Sparer, die mehr als den staatlich geförderten Teil in diese Form der Altersvorsorge stecken, müssten nach den jetzigen Regierungsplänen diesen „überzahlten“ Teil versteuern.
Vermögenswirksame Leistungen (VL), die auf Wertpapieren beruhen, wären ebenso betroffen. Der Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften (BVI) gab dazu ein Beispiel bekannt: Ein Arbeitnehmer zahlt in sieben Jahren 2880 Euro in einen VL-Vertrag. Nach sieben Jahren erhält er 4.122 Euro. Der Staat fördert diesen Vertrag mit 576 Euro. Er würde sich aber in Zukunft bei der Auszahlung knapp die Hälfte, 265 Euro, über die Steuer wiederholen.
Für klassische Banksparpläne, die auf Zinserträgen beruhen, wird sich auch zukünftig nichts ändern.