30. Januar 2002
Gegen Sturmschäden am Fahrzeug, Hausrat und Wohngebäude können sich Privatleute durch Versicherungen schützen. Hinterlässt ein Sturm der Windstärke acht direkte Spuren an versicherten Gegenständen, ist dafür die Versicherung zuständig.
Direkte Spuren kann heißen, der Sturm bricht beispielsweise schwere Äste ab, wirbelt sie durch die Luft und beschädigt ein versichertes Fahrzeug. Dies wäre ein typischer Fall für die Kfz-Teilkaskoversicherung. Hätte sich diese Art von Unfall ereignet, als der Wind nur mit Windstärke sieben oder weniger durch das Land fegte, wäre dafür allerdings nach Angaben der HUK-Coburg die Vollkaskoversicherung zuständig gewesen.
Spuren kann ein Sturm jedoch auch am Hausrat hinterlassen. Gar nicht so selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten Hausrat zählen aber nicht nur Möbel, Geschirr oder Kleidung, sondern auch bestimmte Gebäudeteile (z.B. Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen) sind je nach Versicherungsumfang mitversichert.