31. Juli 2002
Nach Meinung von Experten ist mit der Einschulung der richtige Termin für die Einrichtung eines Girokontos gekommen. Wichtig ist dabei, dass die Kinder zuvor bereits regelmäßig Taschengeld in bar bekommen sollten, da sonst die Vorstellung dafür fehlt, wo das Geld herkommt.
Bei vielen Instituten gibt es kein Mindestalter für Kontoinhaber. Mit Gebühren belastet kaum ein Institut die Nachwuchs-Konten. Das Verbrauchermagazin FINANZtest hat die Angebote 40 überregional aktiver und Sparkassen untersucht.
Im Detail unterscheiden sich
und Sparkassen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen allerdings erheblich. Beispielsweise gibt es beim Höchstalter Unterschiede. Während die Hamburger Sparkasse bis zu 31-Jährige zum Nachwuchs rechnet, ist bei 1822direkt schon mit 26 Jahren Schluss. Dafür gibt es die Jugend-Vergünstigungen dort auch dann, wenn die Ausbildung bereits abgeschlossen ist. Bei allen anderen Anbietern erhalten Jugendliche die Nachwuchsförderung nur, so lange sie Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- oder Zivildienstleistende sind.Von Rechts wegen gilt, dass unter siebenjährige Kinder geschäftsunfähig sind. Sie sind selbst beim Einkauf von Kaugummi und Klebebildchen ganz auf ihre Eltern angewiesen. Zwischen 7 und 18 können Kinder und Jugendliche in gewissen Grenzen selbst entscheiden. Alle Geschäfte, die eine Verpflichtung mit sich bringen, sind allerdings schwebend unwirksam. Wenn die Eltern im nachhinein ihre Zustimmung verweigern, muss alles rückgängig gemacht werden.
Daraus folgt, dass minderjährige Jugendliche nur dann Geld bekommen, wenn das Konto in den Schwarzen Zahlen ist. Kredit per Kontoüberziehung gewähren
und Sparkassen nur Volljährigen. Auch Lastschriftaufträge und Überweisungen werden nur ausgeführt, wenn das Guthaben auf dem Konto ausreicht.Allerdings sollte man darauf achten dass bei der Kontoeröffnung von Minderjährigen die Eltern schriftlich zustimmen müssen. Bei getrennt lebenden Eltern kommt es darauf an, wer das Sorgerecht hat. Zudem ist darauf zu achten, dass Kinder- und/oder Personalausweise aller Beteiligten vorliegen müssen, bevor die Taschengeldzahlung auf den bargeldlosen Geldverkehr umgestellt werden kann.