23. August 2002
Nach Meinung der Richter können Anleger, die Anteile geschlossener Immobilienfonds auf Kredit gekauft haben, unter zwei Voraussetzungen Schadensausgleich von ihrer Bank verlangen. Zunächst muss der Anleger unzureichend über das Recht auf Widerruf des Darlehens aufgeklärt worden sein. Wer den Vertrag nicht in den Räumen der finanzierenden Bank noch im Büro des Fondsverkäufers geschlossen hat, muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass er von dem Abkommen innerhalb von zwei Wochen zurücktreten kann.
Zweitens muss es sich bei dem Kauf des Fonds und dem Abschluss des Darlehensvertrags um ein verbundenes Geschäft gehandelt haben. Das ist schon dann der Fall, wenn der Fondsverkäufer am Abschluss des Kreditvertrags beteiligt war. Sind beide Bedingungen erfüllt, können Anleger von ihrer Bank die Rückabwicklung von Fondskauf und Kreditvertrag verlangen.