28. August 2002
Einige
Anderer Meinung ist das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (IFF). In einer Stellungnahme heißt es, dass die schadenersatzpflichtig seien. Die Haftung für Hochwasserschäden in Schließfächern könne nicht im Vertrag ausgeschlossen werden. Die Finanzinstitute müssten dafür sorgen, dass keine Gefahr durch Wasser oder andere unvorhergesehene Ereignisse drohe.
Beim Bundesverband Deutscher
in Berlin hieß es, die Haftungsfrage hänge vom Einzelfall ab. Einige