27. September 2002
Der Verband der BVUK e.V. bietet Umsetzungs-Checkliste für Unternehmen und fordert die Firmen auf, rechtzeitig die betriebliche Altersversorgung anzugehen. Führen Mitarbeiter mit dem diesjährigen Dezember-Einkommen kein Geld mehr in die Altersversorgung ab, können Förderungen erst wieder für das Jahr 2003 in Anspruch genommen werden. Die Spezialisten für unabhängige betriebliche Versorgungswerke bieten Unternehmen im Internet (www.bvuk.de) unter
„Aktuelles“ eine spezielle Checkliste an.
Mit deren Hilfe können Arbeitgeber und Personalverantwortliche prüfen, welche Schritte zur Umsetzung der Entgeltumwandlung notwendig sind und wie viel Zeit dafür anfällt.
Bei der Förderung der betrieblichen Altersversorgung gilt das Zufluss-Prinzip. „Wenn Mitarbeiter die maximale staatliche 4%-Förderung nutzen wollen, muss das Versorgungswerk spätestens im November 2002 stehen“, so Wolfgang Fränznick, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der BVUK. Nur so könnten mit dem Dezember-Gehalt Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Jahresabschlussprämien in die betriebliche Altersversorgung fließen. Dies gilt sowohl für Riester-geförderte Varianten als auch für steuerlich begünstigte Formen der Betriebsrente.
Die Installation der richtigen Durchführungswege ist dabei nicht das Problem. „Die Konstruktion der betrieblichen Altersversorgung kann innerhalb kurzer Zeit geschaffen werden“, so Fränznick. Der entscheidende Zeitfaktor liege jedoch in der weitergehenden Betreuung des Betriebes. Am wichtigsten ist dabei die Beratung und Information der Mitarbeiter, weil durch die betriebliche Altersversorgung individuelle finanztechnische und steuerliche Geldströme ausgelöst werden.
Je größer ein Unternehmen, desto aufwändiger und zeitintensiver ist die Betreuung. Dem Verband der BVUK. stehen für die individuelle Beratung in den Betrieben zahlreiche Personalberater zur Verfügung. Gemeinsam mit den Rentenexperten kann die Vor-Ort-Beratung, die Angebotsaufarbeitung sowie die regelmäßige Betreuung auch nach der Einführung der Vorsorgelösungen optimal abgewickelt werden. Weiter Informationen: Verband der BVUK., Tel. 0931/ 88065710. Die Checkliste gibt es auch per E-Mail unter dem Stichwort „Endspurt BAV“ unter info@bvuk.de.