13. Dezember 2002
Voraussichtlich 2005 wird es die altbekannten Sparkassen so nicht mehr geben. Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zur
Konkret ging es um etwa 800 Millionen Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen stellte in Form einer Eigentumsübertragung der West LB eine Finanzspritze zur Verfügung. Die EU-Kommission hielt dies für eine Wettbewerbsverzerrung. Sie forderte im Jahr 1999, das Land müsse das Geld von der Bank zurückerhalten. Das Land setzte diese Forderung nicht in der Form um, wie die Kommission dies wünschte. Das Gericht entschied nun zugunsten der Kommission. Deutschland habe damit EU-Recht verletzt.
Die Folgen dürften weitreichend sein: Mit diesem Urteil sind staatliche Beihilfen für öffentliche
nahezu unmöglich geworden. Die Sparkassen verfügen über staatliches Kapital und sind von den Kommunen vor einer Pleite geschützt. Die Kassen in ihrer bisherigen Form werden nicht mehr lange existieren. In drei Jahren müssen die öffentlichen ohne Kapital von Land und Bund auskommen. Die deutsche Sonderform von öffentlichen ist damit ein Auslaufmodell.Wahrscheinlich werden dann die Kommunen die neuen Haupteigentümer. In Anbetracht der klammen Finanzlage vieler Gemeinden, ist jedoch ein Verkauf an private