31. Oktober 2002
Fast jeder hat zum Jahreswechsel 2001/2002 DM-Kleingeld bar auf sein
Verbraucherschützer reden von Wochen bis Monaten, die einzelne mit der Gutschrift warteten. Der BGH betonte, dass auch, wenn eine Bank zum Zählen des Geldes länger als einen Tag brauche, eine Gutschrift am Tag der Einzahlung erfolgen müsse. Wer also noch Belege von der Bareinzahlung Anfang des Jahres hat, kann nun sein prüfen, ob diese noch am selben Tag gutgeschrieben wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, kann man versuchen für die Zeit zwischen Einzahlung und Gutschrift entgangene Zinsen von der Bank zu fordern.
In den meisten Fällen dürften die entgangenen Zinsen jedoch kaum der Mühe Wert sein. Je größer jedoch der Betrag und je länger die „Bummelei“ der
, desto größer ist der Betrag, den man wiedererhalten kann. Ab einer fünfstelligen Summe könnte es für ein Abendessen reichen.