Startseite > Redaktion

Steuereinnahmen auf Rekord-Niveau

27. Januar 2012

Der Bund der Steuerzahler fordert angesichts der hohen Steuereinnahmen, die geplanten Korrekturen am Lohn- und Einkommensteuertarif vorzuziehen und zu erweitern. Im Dezember erzielte der Fiskus die höchsten Steuereinnahmen im Jahr 2011. Damit zahlten die Deutschen innerhalb eines Monats so viele Steuern wie noch nie zuvor. Den ganzen Beitrag lesen »

convert this post to pdf.

Häusliches Arbeitszimmer für Richter und Hochschullehrer nicht absetzbar

26. Januar 2012

In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer (Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10) und Richter (Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11) bildet danach das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen können. Den ganzen Beitrag lesen »

convert this post to pdf.

Umsatzsteuer: Leistungen eines Partyservice-Unternehmens unterliegen dem Regelsteuersatz

26. Januar 2012

Mit Urteil vom 23. November 2011 XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%) unterliegen. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist. Die Lieferung von Lebensmittelzubereitungen unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (von derzeit 7%). Den ganzen Beitrag lesen »

convert this post to pdf.

Phisher nehmen Kunden deutscher Webhoster ins Visier

23. Januar 2012

Weil neue Sicherheitsverfahren das Phishing im Online-Banking zunehmend erschweren, nehmen Phisher nun andere Ziele ins Visier. So kursieren derzeit Phishing-Mails, die sich unmittelbar an die Kunden von namhaften deutschen Webhosting-Unternehmen richten. In gebrochenem Deutsch werden Betreiber von Websites und Online-Shops unter einem technischen Vorwand dazu aufgefordert, sich über den in der E-Mail angegebenen Link in den Kundenbereich ihres Webhosters einzuloggen. Der Link führt auf eine der Original-Seite des jeweiligen Anbieters nachempfundenen, gefälschten Login-Seite. Den ganzen Beitrag lesen »

convert this post to pdf.

Die Mietkaution richtig anlegen

19. Januar 2012

mietkautionNeben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder auch tausend Euro bezahlt, bevor man überhaupt einen Tag in der Wohnung verbracht hat. Nun soll man auch noch eine Kaution hinterlegen. Dabei bieten sich verschiedene Optionen an, sein Geld möglichst gewinnbringend anzulegen.
Den ganzen Beitrag lesen »

convert this post to pdf.

Zu viel erstattete Lohnsteuer: Steuerpflichtigen darf Geld nach Verjährung behalten

19. Januar 2012

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 25. Oktober 2011 VII R 55/10 entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt. Auf den Zeitpunkt der Änderung der Anrechnungsverfügung kommt es nicht an. Den ganzen Beitrag lesen »

convert this post to pdf.

Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe als Werbungskosten absetzen

19. Januar 2012

Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine spätere Berufsausbildung uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie außer der betriebsinternen Schulung bei einer Fluggesellschaft keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernt hat. Dies entschied der 7. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 12.12.2012 (7 K 3147/08). Den ganzen Beitrag lesen »

convert this post to pdf.

Bundesrechnungshof mahnt Vereinfachung des Steuerrechts an

18. Januar 2012

“Die gesetzmäßige Besteuerung von Arbeitnehmern ist weiterhin nicht gewährleistet”, sagt der Präsident des Bundesrechnungshofes Prof. Dr. Dieter Engels. Und dies trotz stärkerer IT-Unterstützung, wie der Einführung eines Risikomanagements. “Wir sehen weiterhin großen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Steuervollzugs”, so Prof. Dr. Dieter Engels. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof in einem Bericht über den Vollzug der Steuergesetze, den er dem Parlament und der Bundesregierung zugeleitet hat.
Bereits im Jahr 2006 hatte der Präsident des Bundesrechnungshofes in einem Gutachten auf Defizite beim Vollzug von Steuergesetzen hingewiesen. Die Situation hat sich seither nicht verbessert.

In seinem aktuellen Bericht zeigt der Bundesrechnungshof, dass – neben einer weiterhin angespannten Personalsituation in der Steuerverwaltung – das komplexe und sich immer schneller ändernde Steuerrecht eine Hauptursache für die Vollzugsdefizite ist. Viele gesetzliche Bestimmungen sind lang und schwer verständlich formuliert.

Im Einkommensteuerrecht hat sich seit dem Jahr 2006 die Zahl der Gesetzesänderungen von durchschnittlich 7,5 auf fast 10 Änderungen pro Jahr erhöht.

Der Einsatz eines Risikomanagements gewährleistet den gesetzmäßigen Steuervollzug bisher nicht. Beim Risikomanagement entscheidet ein programmgesteuerter Risikofilter, ob die Steuer maschinell festgesetzt wird oder ob die Beschäftigten der Finanzämter den Fall persönlich prüfen müssen. So stellt der Bundesrechnungshof in seinem Bericht fest, dass das maschinelle Risikomanagement die Schlüssigkeit der Angaben der Steuerpflichtigen nur zum Teil prüfte und es dadurch zu unzutreffenden Steuerfestsetzungen kam. Damit verstößt sie gegen ihre gesetzliche Pflicht, zumindest die Plausibilität der Steuererklärungen zu prüfen. So wurde beispielsweise die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in 80 bis 90 % der Fälle gewährt, ohne dass die Finanzämter die Voraussetzungen prüften.

lohnsteuer kompakt

Die als risikoarm eingestuften und maschinell anerkannten Werbungskosten enthielten häufig unschlüssige Angaben. Der Anteil der Fälle mit unschlüssigen Angaben lag bei den unterschiedlichen Werbungskosten zwischen 34 und 100 %. Da der Risikofilter nur Zahlen miteinander abglich, war er oft nicht in der Lage zu erkennen, ob dem Grunde nach ein steuerlich berücksichtigungsfähiger Sachverhalt vorlag.

Daneben bearbeiteten die Beschäftigten auch die risikobehafteten Fälle oft fehlerhaft und setzten die Steuern unzutreffend fest. Bei den fünf häufigsten Werbungskostenarten betrugen die Fehlerquoten zwischen 36 und 68 %.

Beispielhaft wird im Bericht Folgendes festgestellt:
Bei den Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gab das maschinelle Risikomanagement in 76 % der eingesehenen Fälle mit diesen Werbungskosten keinen Risikohinweis. Weil die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kaum einer Schlüssigkeitsprüfung unterzogen werden kann, setzte der Bundesrechnungshof einen Routenplaner ein. In 52 % dieser Fälle ohne Risikohinweis waren die Anzahl der Arbeitstage oder die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte deutlich überhöht. Durchschnittlich wurden dabei je Fall 333 Euro zweifelhafte Werbungskosten anerkannt.

Da die Steuerpflichtigen oft nicht zwischen Arbeitsmitteln und weiteren Werbungskosten unterschieden, untersuchte der Bundesrechnungshof 24 diese Werbungskosten gemeinsam. Die Aufwendungen für Arbeitsmittel und die weiteren Werbungskosten können eine Vielzahl unterschiedlicher Werbungskosten umfassen, z. B. Aufwendungen für einen Computer oder für die Reinigung von Arbeitskleidung. Die Steuerpflichtigen sollen deshalb die Art der Aufwendungen in Textfeldern erläutern und die Einzelbeträge zu einer Summe addieren. Das maschinelle Risikomanagement steuerte 85 % der eingesehenen Fälle mit Werbungskosten für Arbeitsmittel und weiteren Werbungskosten nicht zur Prüfung dieser Werbungskosten durch die Beschäftigten aus. 60 % dieser Steuererklärungen enthielten unschlüssige Angaben. Dadurch wurden beispielsweise Kranken- oder Kraft- fahrzeugversicherungsbeiträge zu Unrecht als Werbungskosten anerkannt. Je beanstandetem Fall waren durchschnittlich 155 Euro Werbungskosten zweifelhaft.

Aus diesen Gründen sieht der Bundesrechnungshof weiterhin großen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Steuervollzugs. Er empfiehlt insbesondere eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts, damit die Angaben der Steuererklärungen stärker IT-gestützt geprüft werden können. So regt er für die Arbeitnehmerbesteuerung insbesondere eine Neuordnung des Werbungskostenabzugs an. Zudem empfiehlt er eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagements.

Der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofes sowie das Gutachten aus dem Jahr 2006 sind auch unter www.bundesrechnungshof.de abrufbar.

Pressemitteilung und Material des Bundesrechnungshofes

convert this post to pdf.

Postbank gibt Kreditkarten mit der kontaktlosen Zahlfunktion Visa payWave aus

17. Januar 2012

Die Postbank beginnt im Sommer 2012 mit der Ausgabe von Kreditkarten, die mit der kontaktlosen Zahlfunktion Visa payWave ausgestattet sind. In einem ersten Schritt rüstet die Bonner Bank alle neu ausgegebenen VISA GOLD- und PLATINUM-Karten mit der kontaktlosen Zahlfunktion aus. In der Folge wird die Postbank entscheiden, ob alle Kreditkarten und auch die Debitkarten mit der neuen Technologie ausgestattet werden. Den ganzen Beitrag lesen »

convert this post to pdf.

Neuer Werbespot: PSD Bank Köln verpflichtet Lukas Podolski

17. Januar 2012

Ab Februar 2012 wird ein neuer Werbespot das deutsche Fernsehen bereichern. Lukas Podolski wirbt für die PSD Bank Köln eG. Wichtig ist: Werbung muss witzig sein, braucht aber vor allem das richtige Gesicht. Oder wie bei der PSD Bank Köln: den richten Körper. “Den gibt uns Lukas Podolski”, freut sich Ralf Eibel, Vorstandsvorsitzender der PSD Bank Köln. “Das Konzept der Frankfurter Agentur departmentstudios für unseren Werbespot hat uns besonders gut gefallen. Hier lässt sich Herr Podolski das Logo auf die Schulter tätowieren. Mit schmerzverzerrtem Gesicht zeigt er, was es heißt, wortwörtlich Werbeträger zu sein.”

Vergangenen Samstag, am 14.01.2012, wurde offiziell bekannt gegeben, dass Lukas Podolski ab sofort für die PSD Bank Köln wirbt. Sowohl Pressekonferenz als auch Produktion des Werbespots fanden auf dem Gelände von Poldi’s Heimatverein, dem FC Bergheim 2.000 e.V., statt. Hier ließ sich Podolski für den Dreh nicht nur das PSD-Logo auf seine linke Schulter tätowieren, sondern sprach auch über seinen verletzten und inzwischen fast ausgeheilten Knöchel sowie sportliche Ziele. Ganz oben steht, den EM-Titel in seiner Heimat Polen zu holen.

Pressemitteilung der PSD Bank Köln eG

convert this post to pdf.

 

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!


Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.